Samstag, 28. Januar 2017

Vorläufige Zusammenfassung der Wissenschaftslehre I.



§ 15. Übersicht des Vorhergehenden.

Der Geist unserer Philosophieist: Kein vorgebliches Ding an sich kann Objekt des Bewusstseins sein. Nur ich selbst bin mir Objekt; wie lässt sich unter dieser Voraussetzung das Bewusstsein konstruieren?

Wir können nur nach unseren Denkgesetzen erklären, und nach diesen muss die Antwort auf unsere Frage ausfallen. Unsere //167// Erklärung ist damit auch nicht an sich gültig; denn die Frage ist: Wie kann ein Ver- nunftwesen sein Bewusstsein erklären?

Nun müssen wir zu Folge der Reflexionsgesetze zu allem Bestimmten ein Bestimmbares voraussetzen. Dies Gesetz haben wir bisher angewandt auf das Ich, welches Objekt der Philosophie ist. Nun aber ist der Philosoph auch ein Ich, folglich auch an dieses Gesetz gebunden. Das Ich ist sich selbst Objekt des Bewusstseins, sonach Subjekt und Objekt. Wir wollen beides auf einander beziehen. Zu diesem Behufe müssen wir beide auf einan- der beziehen als bestimmbar, sonach wird uns nach den Denkgesetzen das Ideale und Reale geschieden. Das Reale bedeutet nur das Objektive, das Ideale nur das Subjektive im Bewusstsein.

Beides wird nun besonders betrachtet als bestimmbar, und dieses Denken gibt uns das bloß Intelligibele. Das Intelligible ist sonach nicht an sich, sondern etwas für die Möglichkeit unserer Erklärung nach den Denkge- setzen Vorauszusetzenden. So behandelt es auch Kant, und jede andere Ansicht wäre transzendent. 

Das ursprünglich Reale ist der reine Wille, das Bestimmbare in unseren Bestimmungen. Das Ideale ist ein Re- flexionsvermögen, gebunden an verschiedene Gesetze, unter anderem auch an das Gesetz, dass nur Sukzessives aufgefasst und nur diskursiv gedacht werden.das erste ist ein Vermögen, Objekt zu sein, das letztere ein Vermö- gen, Subjekt zu sein. das erste ist das Vermögen, rein, das zweite [ein Vermögen,] empirisch zu sein.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 166f.
 



Nota. -  Zunächt einmal: 'Diskursiv', das heute in verschiedenster Bedeutung gebraucht wird, verwendet er als bestimmtes Korrelat zu 'sukzessiv'. Da wir kein Ganzes, sondern immer nur Teile auffassen können, und zwar eines nach dem andern, können wir sie nur denken, indem wir in unserer Vorstellung eines nach dem andern, in der Zeit, wieder aneinanderfügen.

Dies nennt er ein Denkgesetz.

Ein Denkgesetz sei auch, dass wir zu jedem Bestimmten ein Bestimmbares denken müssen. Ein 'Gesetz' soll das sein? Es ist lediglich eine Explizitierung dessen, was im Verb 'bestimmen' vorgestellt wurde. Das Vorgestellte ist als Ganzes Eins, ein Singulum, und als ein solches kann darüber keine Aussage gemacht werden (de singularibus non est scientia), man muss es in sich selbst unterscheiden, um es dar stellen zu können; die 'Teile' nach einander wieder zu- sammensetzen.

Das Vor gestellte ist das Gemeinte. Gemeint wird die Handlung des Bestimmens. Überhaupt jeder 'Begriff' ist le- diglich eine solche Handlung, die als Ruhe gedacht wird. Als Handlung 'hat' sie aber - denn das ist das im Bild der Handlung Gemeinte - wenigstens diese drei 'Teile': S p dass q.

'Gesetz' ist daran, dass man aus einem Gehalt nur herausholen kann, was er enthält - in transzendentalem Sinn: was man hineingetan hat. Es ist das Verhältnis von realer und idealer Tätigkeit.
JE 



 

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