Dienstag, 10. Mai 2016

Kriterium der Freiheit ist der Zweck.


Lothar Sauer*

§ 4 [wieder diktiert?]

Die Selbstbestimmung durch Freiheit ist nur als Bestimmung zu etwas anschaubar, von welchem das sich selbst Bestimmende oder Praktische einen Begriff habe, der der Begriff vom Zweck heißt. Sonach werde dem Anschauenden das Subjekt des praktischen Vermögens zugleich zu einem Vermögen der Begriffe, so wie umgekehrt das Subjekt des Begriffs oder die Intelligenz notwendig praktisch sein muss. Beides, praktisches Vermögen und Intelligenz, ist unzertrennlich. Eins lässt sich ohne das andere nicht denken. Die Identität beider ist sonach der Charakter des Ich.
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Wissenschaftslehre nova methodo, S. 55


Nota. - Von Freiheit kann nur die Rede sein, wo es darum geht, etwas zu tun;.nämlich dieses oder etwas anderes. Das setzt voraus das Entwerfen eines Zwecks, und der muss als Begriff gefasst werden. Von Freiheit kann nur die Rede sein, wenn das Ich schlechterdings als wollend angenommen wird; als etwas tun wollend. Der Raum der Freiheit ist außer mir.

Etwas 'sein' wollen - "sich selbst verwirklichen" - oder etwas haben wollen - Äpfel oder Birnen - führt nicht ins Reich der Freiheit. Es setzt kein Ich, sondern unterhält ein zehrendes Selbst.
JE


* Was tut er? Er schlägt einen Hering ein, weil er einen Begriff vom Zelt hat.

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