Dienstag, 11. November 2014

Das Sittengesetz als Vernunftzweck.



Von uns wird behauptet, dass die Vernunft schlechthin aus sich selbst und durch sich selbst einen Zweck aufstelle; und insofern ist sie schlechthin praktisch. Die praktische Dignität der Vernunft ist ihre Absolutheit selbst, / ihre Unbestimmbarkeit durch irgend etwas außer ihr und vollkommene Bestimmtheit durch sich selbst.

Wer diese Absolutheit nicht anerkennt - man kann sie nur in sich durch Anschauung finden -, sondern die Vernunft für ein bloßes Räsonnier-Vermögen hält, welchem erst Objekte von außen gegeben werden müssten, ehe es sich in Tätigkeit versetzen können, dem wird es immer unbegreiflich bleiben, wie sie schlechthin praktisch sein könne, und er wird nie ablassen zu glauben, dass die Bedingungen der Ausführbarlkeit des Gesetzes voher erkannt sein müssen, ehe das Gesetz angenommen werden könne. ... /

Das Prinzip der Sittlichkeit ist der notwendige Gedanke der Intellignez, dass sie ihre Freiheit nach dem Begriffe der Selbstständigkeit schlechthin ohne Ausnahme bestimmen solle.

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Das System der Sittenlehre nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW IV, S. 57ff.


Nota. - Würde nicht eine Welt vorausgesetzt, die allenthalben die Selbstständigkeit der Vernünftigen einzuschränken droht, wäre das Sittengesetz und wäre der Vernunftzweck gegenstandslos.
JE



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