Donnerstag, 23. Oktober 2014

Moral hat mit Recht nichts zu tun.


denn Moral ist nicht blind

Der deduzierte Begriff [des Rechts, JE.] hat mit dem Sittengesetze nichts zu tun, ist ohne dasselbe deduziert, und schon darin liegt, da nicht mehr als Eine Deduktion desselben möglich ist, der faktische Beweis, dass er nicht aus dem Sittengesetz zu deduzieren sei. Auch sind alle Versuche einer solchen Deduktion gänzlich misslungen.

Der Begriff der Pflicht, der aus jenem Gesetze hervorgeht, ist dem des Rechtes in den meisten Merkmalen geradezu entgegengesetzt. Das Sittengesetz gebietet kategorisch die Pflicht: das Rechtsgesetz erlaubt nur, aber gebietet nie, dass man sein Recht ausübe. Ja, das Sittengesetz verbietet sehr oft die Ausübung eines Rechts, das dann doch nach dem Geständnis aller Welt nicht aughört, ein Recht zu sein. Das Recht dazu hatte er wohl, urteilt man dann, aber er hätte sich desselben nicht bedienen sollen.

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Grundlage der Naturrechts..., SW III,
S. 54



Nota. Das Recht wird nötig, um das Zusammenleben vernünftiger und eo ipso freier Wesen möglich zu machen; indem es dir gebietet, die Ausübung deiner Freiheit in Ansehung der Freiheit Anderer selber einzu- schränken. - Das Sittengesetz gilt für das vernünftige Wesen unbedingt und unabhängig vom Dasein Anderer.
JE


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